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Bowlingbahnen

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  1. Der gemeinsame Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind (Gruppe von zehn Personen). Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

  2. Aber max. nur 6 Personen.

  3. Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. Gästen muss eine Bahn zugewiesen werden (Sitzplatzpflicht).

  4. Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zu den Bowlingangeboten haben.

  5. Gäste müssen sich nach Betreten des Borner Sporttreffs die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren (An allen Eingängen haben wir für Sie Desinfektionsmittel bereit gestellt!). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.

  6. Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes auf der Bowlingbahn sind für jede Bowlingbahn mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.

  7. Es wird nur jede zweite Bowlingbahn besetzt werden können, um zwischen den Bowlingbahnen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt.

  8. Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer wenn Sie auf der Bowlingbahn sind. Sie haben ebenfalls mit darauf zu achten einen Abstand von 1,5 m zu anderen Gästen einzuhalten. 

  9. Gebrauchsgegenstände (Bestecke, Zahnstocher) dürfen nicht offen auf den Tischen stehen. Sie werden Ihnen vom Personal auf Nachfrage an den Tisch gebracht.

  10. Speisen werden ausschließlich als Tellergerichte serviert; Buffetsysteme mit Selbstbedienung bleiben bis auf weiteres unzulässig.

  11. Alle Gast- und Funktionsräume werden ausreichend belüftet.

  12. Kontaktflächen wie Bowlingbälle, Tablet, Tisch, Speisekarten, Gewürzspender etc. werden grds. nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für Arbeitsflächen, Türklinken etc..

  13. Die Leihschuhe werden von einem Mitarbeiter ausgegeben. Nach Benutzung die Schuhe in dem dafür vorgesehenen Korb zurücklegen.

  14. Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Bowlingbahnen durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

  15. In Sanitärräumen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Sanitärräume werden mind. zweimal täglich gereinigt, dazu gehört auch die sichere Abfallentsorgung.

  16. Die Nutzung von Dusch-, Waschräumen und Umkleiden sowie das Betreten durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt.

  17. Das Servicepersonal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

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Die Umsetzung der vorstehenden Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten. Das kann sowohl eine Anpassung der Personalstärke wie auch eine größere Geduld der Gäste für die zusätzlichen Arbeitsschritte erfordern.​

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