top of page

 

Tennishalle

​

  1. Die gemeinsame Nutzung eines Tennisplatzes ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind (zulässige sportliche Betätigungen nach §9). Tennisspielern, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

  2. Aber max. nur 6 Personen pro Platz inkl. Trainer und Zuschauer.

  3. Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Tennisspielern in Wartebereichen zu vermeiden. Tennisspielern muss ein Platz zugewiesen sein. Nutzen Sie hierfür die Onlinereservierungsmöglichkeit.

  4. Tennisspieler mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zu den Tennisangeboten haben.

  5. Tennisspieler müssen sich nach Betreten des Borner Sporttreffs die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren (An allen Eingängen haben wir für Sie Desinfektionsmittel bereit gestellt!). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.

  6. Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes auf den Tennisplätzen sind für jeden Tennisplatz mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.

  7. Tennisspieler müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer wenn Sie auf dem Tennisplatz sind. Sie haben ebenfalls mit darauf zu achten einen Abstand von 1,5 m zu anderen Spielern einzuhalten. 

  8. Alle Gast- und Funktionsräume werden ausreichend belüftet.

  9. Kontaktflächen wie Bänke, Tennisschläger, Bälle (sofern es nicht die eigenen sind) werden grds. nach jedem Spielerwechsel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für Arbeitsflächen, Türklinken etc..

  10. Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Tennisplätze durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

  11. In Sanitärräumen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Sanitärräume werden mind. zweimal täglich gereinigt, dazu gehört auch die sichere Abfallentsorgung.

  12. Die Nutzung von Dusch-, Waschräumen und Umkleiden ist begrenzt auf max. vier Personen gleichzeitig.

  13. Das Servicepersonal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

​

​

​Die Umsetzung der vorstehenden Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten. Das kann sowohl eine Anpassung der Personalstärke wie auch eine größere Geduld der Gäste für die zusätzlichen Arbeitsschritte erfordern.​

​

​

​

bottom of page